Spielregeln

Einige Wichtige Themen zum Schulbetrieb kurz erläutert

Absenzen sind bei der Musiklehrperson im Voraus zu entschuldigen.
Von Lernenden abgesagte Unterrichtslektionen gelten als verfallen, ausser bei lang andauernder Krankheit. Ab der 3. nacheinander folgenden krankheitsbedingten Absenz der Lernenden im Einzel- und Partnerunterricht wird das Schulgeld teilweise zurückerstattet (Arztzeugnis zwingend).

Für Kinder und Jugendliche werden nur Entschuldigungen akzeptiert, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen. Falls krankheits- oder unfallbedingt ein Instrument nicht gespielt werden kann, wird ein alternativer bzw. angepasster Unterricht angeboten.

Von der Lehrperson abgesagte Lektionen werden nachgeholt. Ausnahmen sind Krankheit oder familiäre Gründe. Sollte bei lang andauernder Krankheit der Musiklehrperson keine Stellvertretung angeboten werden können, so wird ab der 3. Absenz im Einzel- und Partnerunterricht das Schulgeld teilweise zurückerstattet.

Regelmässiges Üben ist Voraussetzung für den Erfolg des Musikunterrichts. Die meisten Kinder sind auf die Unterstützung und Aufmunterung der Eltern angewiesen.

Die Anmeldung erfolgt online über unser Formular.

Die An- Um- und Abmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. Die Musikschule geht aufgrund der Meldungen ihrerseits einen Lehrvertrag mit den Musiklehrpersonen ein. Bei Rückzug der An-, Um- und Abmeldung bis Ende Juli wird 50% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt, bei Rückzug ab 1. August 100% des Rechnungbetrages (gilt auch für den Ensembleunterricht).

Für verspätet eingereichte An-, Um- und Abmeldungen kann eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.
Es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte Lehrperson.

Der Eintritt ist nur auf Schuljahresbeginn möglich (ausgenommen Zuzüger/innen und Abos für Erwachsene). Ein Austritt während dem Schuljahr ist nicht möglich. Ausnahmen werden nur bei lang andauernder Krankheit oder Wegzug bewilligt.

Fotos und Videos der Lernenden werden für die Öffentlichkeitsarbeit der Musikschule Region Malters verwendet. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis. Auf Wunsch können einzelne Bilder gelöscht werden.

Instrumente, die nicht im Schulprogramm aufgeführt sind, können in Absprache mit der Musikschulleitung ebenfalls angeboten werden. Lassen sich bei der Miete oder einem Kauf des Instrumentes im Voraus von der Musiklehrperson beraten.

Die Lernenden der Kantons- und Fachmittelschulen können wählen, wo sie den Unterricht besuchen. Der Musikunterricht an der Musikschule ist qualitativ gleichwertig mit demjenigen der Kantons- und Fachmittelschule.

Kantons- und FachmittelschülerInnen mit freiwilligem Unterricht bezahlen den Tarif gemäss dem Schulprogramm der Musikschule und können die Unterrichtszeit frei wählen. Kantons- und FachmittelschülerInnen mit obligatorischem Musikunterricht bezahlen den Kantonsschultarif und müssen sich für mindestens 40 Minuten Einzelunterricht anmelden.

Die Lehrpersonen der Volksschule oder die Lehrpersonen der Musikschule können den Musikschulunterricht während der Unterrichtszeit der Volksschule als Fördermassnahme vorschlagen.

Die Rechnung für das Schulgeld erfolgt jährlich im Herbst. In Absprache mit der Musikschulleitung sind Teilzahlungen möglich. Das Unterrichtsmaterial ist nicht im Schulgeld inbegriffen. Schulgeldermässigungen können mit dem Gesuchsformular angefordert werden.

Es braucht jedes Schuljahr ein neues Gesuch an die Musikschulleitung.

In der Regel kann mit dem Instrumentalunterricht ab der 2. Klasse begonnen werden. Für einen früheren Einstieg braucht es ein Gesuch und die Bewilligung der MSL.

Im Rahmen der Talentförderung gibt es ab der 4. Klasse die Möglichkeit eines subventionierten, verlängerten Unterrichts (60 Minuten). Um Anspruch auf die Talentförderung zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Es braucht ein schriftliches Gesuch an die Musikschulleitung.

Zum Gesuch für Neu-Eintritte in die Talentförderung

Zum Gesuch für bereits in der Talentförderung befindliche Schülerinnen und Schüler

Die Einteilung erfolgt vor den Sommerferien. Das Unterrichtsjahr und die Ferienregelung entsprechen denen der Volksschule. Der Musikunterricht findet auch an schulfreien Nachmittagen statt. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit der Musikschulleitung auch der Samstag als Unterrichtstag genützt werden.

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