Absenzen sind bei der Musiklehrperson im Voraus zu entschuldigen.
Von Lernenden abgesagte Unterrichtslektionen gelten als verfallen, ausser bei lang andauernder Krankheit. Nach der 3. aufeinanderfolgenden krankheitsbedingten Absenz der Lernenden im Einzel- und Partnerunterricht wird das Schulgeld teilweise zurückerstattet (Arztzeugnis zwingend).
Für Kinder und Jugendliche werden nur Entschuldigungen akzeptiert, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen. Falls krankheits- oder unfallbedingt ein Instrument nicht gespielt werden kann, wird ein alternativer bzw. angepasster Unterricht angeboten.
Von der Lehrperson abgesagte Lektionen werden nachgeholt. Ausnahmen sind Krankheit oder familiäre Gründe. Sollte bei lang andauernder Krankheit der Musiklehrperson keine Stellvertretung angeboten werden können, so wird nach der 3. Absenz im Einzel- und Partnerunterricht das Schulgeld teilweise zurückerstattet.