Absenzen Lernende
1. Absenzen sind im Voraus bei der Musikschullehrperson zu entschuldigen. Für Kinder und Jugendliche werden nur Entschuldigungen akzeptiert, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Einschränkung wird ein angepasster Unterricht angeboten.
2. Von Lernenden abgesagte Lektionen verfallen, ausser bei länger dauernder Krankheit oder Unfall. Nach der dritten aufeinanderfolgenden krankheitsbedingten Absenz im Einzel- oder Partnerunterricht erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes (mit Arztzeugnis).
Absenzen Lehrperson
1. Aus organisatorischen oder dienstlichen Gründen durch die Lehrperson abgesagte Lektionen werden nachgeholt.
2. Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall der Lehrperson werden Lektionen nicht nachgeholt. Besteht keine Stellvertretung, erfolgt nach der dritten aufeinanderfolgenden Absenz eine anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes.