Spielregeln

Einige Wichtige Themen zum Schulbetrieb kurz erläutert

Absenzen Lernende
1. Absenzen sind im Voraus bei der Musikschullehrperson zu entschuldigen. Für Kinder und Jugendliche werden nur Entschuldigungen akzeptiert, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Einschränkung wird ein angepasster Unterricht angeboten.

2. Von Lernenden abgesagte Lektionen verfallen, ausser bei länger dauernder Krankheit oder Unfall. Nach der dritten aufeinanderfolgenden krankheitsbedingten Absenz im Einzel- oder Partnerunterricht erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes (mit Arztzeugnis).

Absenzen Lehrperson
1. Aus organisatorischen oder dienstlichen Gründen durch die Lehrperson abgesagte Lektionen werden nachgeholt.

2. Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall der Lehrperson werden Lektionen nicht nachgeholt. Besteht keine Stellvertretung, erfolgt nach der dritten aufeinanderfolgenden Absenz eine anteilsmässige Rückerstattung des Schulgeldes.

Regelmässiges Üben ist Voraussetzung für den Erfolg des Musikunterrichts. Die meisten Kinder sind auf die Unterstützung und Aufmunterung der Eltern angewiesen.

Die An- Um- und Abmeldung erfolgt online über unser Formular.

Die An- Um- und Abmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. Die Musikschule geht aufgrund der Meldungen ihrerseits einen Lehrvertrag mit den Musiklehrpersonen ein. Bei Rückzug der An-, Um- und Abmeldung bis Ende Juli wird 50% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt, bei Rückzug ab 1. August 100% des Rechnungbetrages (gilt auch für den Ensembleunterricht).

Für verspätet eingereichte An-, Um- und Abmeldungen kann eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.
Es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte Lehrperson.

Der Eintritt ist nur auf Schuljahresbeginn möglich (ausgenommen Zuzüger/innen und Abos für Erwachsene).

Ein Austritt während des Schuljahres ist nicht möglich.

Erfolgt dennoch ein Austritt aus einem Chor, Ensemble oder Band während des Schuljahres – deren Teilnahme für die Lernenden kostenlos ist (als Geschenk der Musikschule) –, wird eine Gebühr von CHF 90.– erhoben.

Ausnahmen bei Austritten werden ausschliesslich bei lang andauernder Krankheit (gegen Vorlage eines Arztzeugnisses) oder bei Wegzug aus den Vertragsgemeinden bewilligt. In diesen Fällen wird das Schulgeld anteilsmässig zurückerstattet. Für Chöre, Ensembles und Bands ist eine anteilsmässige Rückerstattung ausgeschlossen.

Fotos und Videos der Lernenden werden für die Öffentlichkeitsarbeit der Musikschule Region Malters verwendet. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis. Auf Wunsch können einzelne Bilder gelöscht werden.

Instrumente, die nicht im Schulprogramm aufgeführt sind, können in Absprache mit der Musikschulleitung ebenfalls angeboten werden. Lassen sich bei der Miete oder einem Kauf des Instrumentes im Voraus von der Musiklehrperson beraten.

Die Lernenden der Kantons- und Fachmittelschulen können wählen, wo sie den Unterricht besuchen. Der Musikunterricht an der Musikschule ist qualitativ gleichwertig mit demjenigen der Kantons- und Fachmittelschule.

Kantons- und FachmittelschülerInnen mit freiwilligem Unterricht bezahlen den Tarif gemäss dem Schulprogramm der Musikschule und können die Unterrichtszeit frei wählen. Kantons- und FachmittelschülerInnen mit obligatorischem Musikunterricht bezahlen den Kantonsschultarif und müssen sich für mindestens 40 Minuten Einzelunterricht anmelden.

Die Lehrpersonen der Volksschule oder die Lehrpersonen der Musikschule können den Musikschulunterricht während der Unterrichtszeit der Volksschule als Fördermassnahme vorschlagen.

Die Rechnung für das Schulgeld wird jährlich im Herbst gestellt. Teilzahlungen sind nach Absprache mit der Musikschulleitung möglich. Das Unterrichtsmaterial ist im Schulgeld nicht inbegriffen.

Schulgeldermässigungen können mit dem entsprechenden Gesuchsformular angefordert werden. Reicht diese nicht aus, dürfen Sie sich gerne direkt an die Musikschulleitung wenden. Es ist uns ein Anliegen, dass alle Menschen Zugang zu musikalischer Bildung haben – wir bieten weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung.

Es braucht jedes Schuljahr ein neues Gesuch an die Musikschulleitung.

In der Regel kann mit dem Instrumentalunterricht ab der 2. Klasse begonnen werden. Für einen früheren Einstieg braucht es ein Gesuch und die Bewilligung der MSL.

Im Rahmen der Talentförderung gibt es ab der 4. Klasse die Möglichkeit eines subventionierten, verlängerten Unterrichts (60 Minuten). Um Anspruch auf die Talentförderung zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Es braucht ein schriftliches Gesuch an die Musikschulleitung.

Zum Gesuch für Neu-Eintritte in die Talentförderung

Zum Gesuch für bereits in der Talentförderung befindliche Schülerinnen und Schüler

Die Einteilung erfolgt vor den Sommerferien. Das Unterrichtsjahr und die Ferienregelung entsprechen denen der Volksschule. Der Musikunterricht findet auch an schulfreien Nachmittagen statt. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit der Musikschulleitung auch der Samstag als Unterrichtstag genützt werden.

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